Die Pflegerische Qualitätsicherung nach § 37. (3) SGB 11 muß je nach Pflegestufe jährlich oder halbjährlich stattfinden.

Das Ziel ist die Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und die regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die pflegenden Angehörigen.